ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.Geltung

Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung von KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind für den Vertragsabschluss nicht verpflichtend.

2.Angebot und Leistung der KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG

Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG  verbindlich. Soweit Mitarbeiter von  KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über das Schriftliche hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung von KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG. Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren Bedingungen zustande. Anders lautende Bestimmungen des Käufers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in schriftlicher Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft, sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch schriftliche Bestätigung bindend. Jedes ausgeliehene Gerät wird von uns vor Inbetriebnahme auf einwandfreies Funktionieren überprüft. Der erste Miettag ist der Aufstellungs- bzw. Liefertag, der letzte Abbau- bzw. Rückliefertag. Sie werden wie volle Tage in Rechnung gestellt. Der Auf- und Abbau erfolgt durch Techniker der Firma KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Betriebsstörungen durch normale Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt. Betriebsstörungen, deren Ursache außerhalb der Geräte liegt, z.B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise beseitigt.

3.Leckortung mit Feuchtemessgerät

Es kann aufgrund von vielen Unwägbarkeiten und Unkenntnissen über die Rohrverlegung, Bodenaufbauten, Rohrüberdeckungen und Konstruktion sowie Funktionstüchtigkeit und Verlustmenge keine Garantie gegeben werden, eine Leckage zu finden.

Wir führen unsere Messungen und Untersuchungen nach bestem Wissen sowie nach dem augenblicklichen Stand der Technik durch.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Angaben mitzuteilen, damit eine ordnungsgemäße Leckortung durchgeführt werden kann.

Im Falle unrichtiger Angaben durch den Auftraggeber entfällt jegliche Haftung unsererseits.

Bei der Leckortung soll die ermittelte Schadstelle, wenn sie repariert werden soll, sofort vom Auftraggeber bereitgestellten Sanitärfachmann geöffnet werden, damit die Leckage sichtbar wird und der Wasserverlust abgeschätzt werden kann.

Bei der Leckortung können sich konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagenbilder auf dem Feuchtemessgerät angezeigt werden, so dass unter Umständen auch Rohrbereiche geöffnet werden, an denen keine Leckage vorhanden ist.

Für diese umsonst geöffneten Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt allein der Auftraggeber.

Bei Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrmals eine Leckortung vorgenommen werden muss, weil der größte Teil des flüssigen Mediums nur an der größten Leckage entweicht.

4.Lieferbedienung, Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung

Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Auftraggeber, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

5.Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen sind ohne Abzug sofort fällig. Bei den angebotenen Leistungen wird generell eine Pauschale von 2,5 % für angefallenes Verbrauchsmaterial sowie Reinigung der Gerätschaften in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind – unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens – Verzugszinsen zu zahlen. Von den Kaufleuten werden zumindest Zinsen ab Fälligkeit gem. §§ 352, 353 HGB erhoben. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Rechnungen im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.Vorauszahlung/Abschlagszahlung

Wir sind berechtigt, für den Wert unserer Arbeit bei Auftragsbestätigung Vorauszahlung zu verlangen. Bei längeren Mietzeitzeiten kann eine Fakturierung 14-tägig bzw. automatisch zur Monatsmitte und zum Monatsende erfolgen.

7.Rechte des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angaben von Gründen mit zweitägiger Kündigungsfrist berechtigt, die vermieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Fall vom Auftragnehmer getragen. Die Geräte müssen jederzeit durch den Auftragnehmer besichtigt werden können. Bei Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Wartung, Überbeanspruchung, Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung durch den Auftraggeber (z. B. vermeidbare Verschmutzung) kann der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen und das Gerät auf Kosten des Auftraggebers abholen bzw. abholen lassen. Ferner kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber bei Verletzung aller im Punkt 9 angegebenen Verpflichtungen Schadenersatz fordern. Der Auftragnehmer ist berechtigt ab Auftragserteilung und bis 8 Wochen nach Auftragsende am Objekt einen Werbehinweis anzubringen.

8.Mängelrüge, Gewährleistung, Garantien und Pflichten des Auftraggebers

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung; im Falle des Fehlschlages der Nachbesserung beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene Minderung der Vergütung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich durch den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Möbel und Holzkonstruktionen. Durch die Aufstellung von Thermohygrografen können die Raumverhältnisse abgelesen werden und bei Bedarf (wenn unter 40% relative Feuchtigkeit bzw. über 30°C) muss der Auftraggeber für die Belüftung sorgen. Bei Dämmschichttrocknung oder Trocknung von Holzbalkenkonstruktionen übernehmen wir nur Garantie auf den Trocknungsgrad der Dämmung oder Schüttung. Bei Wandtrocknungen kann die Feuchtigkeit nur von der Wandoberfläche abgetrocknet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach dem Abbau unserer Geräte Feuchtigkeit aus dem Mauerkern nachdringen kann und eine separate Überprüfung des nachfolgenden Gewerkes unumgänglich ist. Zusätzlich anfallende Kosten bei evtl. Nachbesserungsarbeiten trägt der Auftraggeber (Strom, Malerarbeiten, etc.). Bei Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildung an den entfernten Fliesen keine Haftung übernommen. Sichtbare bzw. unsichtbare Risse im Estrich oder Holz oder fehlende oder ungenügende Dehnfugen verursachen manchmal Verbreiterungen der Risse. Rissbildungen werden von uns nicht saniert und wir haften nicht für die Folgeschäden. Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen (jeglicher Art) erforderlich sein, wird für ein eventuelles Anbohren einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt nicht bei Leitungen oder Fußbodenheizungen, wenn vorab eine von  KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG durchgeführte Thermographie, bzw. Leitungsortung beauftragt wurde.

Der Techniker der KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG zeigt Ihnen das selbstverständlich beim Aufstellen der Geräte. Ebenso ist darauf zu achten, dass die Geräte wegen eventuell entstehender Abdrücke immer auf Unterlagen zu stellen sind. Nach dem Aufstellen der Anlagen haftet der Auftraggeber für alle Maschinen und Zubehörteile. Bei Diebstahl oder Zerstörung, auch teilweise, wird der Schaden dem Auftraggeber berechnet.

Bei Kondensationstrocknungen verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Versicherungsnehmer oder Mieter, täglich die Auffangbehälter zu entleeren.

Bei Stromausfall schalten sich nicht alle Geräte selbständig wieder ein. Sollten dadurch längere Trocknungszeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn von uns mit Folien abgedichtete Fenster, Räume, Wandaussparungen und Gänge verschlossen werden und während der Trocknungsphase wieder entfernt oder beschädigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung durch Einwirkung von außen irgendwelcher Art aus irgendeiner Ursache haftet der Auftraggeber in voller Höhe des Schadens bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht möglich. Die Berechnung verlorener oder beschädigter Teile erfolgt zu den geltenden Listenpreisen und Stundensätzen.

Die Stromzufuhr an das Gerät hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer-, baupolizeiliche und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, sind wir von jeder Haftung für sich daraus ergebende Nachteile und Schäden entbunden. Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Betriebsstörungen hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Mietzahlung. Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist der Firma  KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG sofort telefonisch Mitteilung zu machen. Wird die Wartung von der Firma KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG  übernommen, so hat der Auftraggeber jederzeit Zugang zu den Geräten zu ermöglichen. Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, ist er für schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich.

Bei ÖKO-Dämmschichten (Schafwolle etc.) wird nur Gewährleistung auf den Trocknungsgrad der Dämmung gegeben. Für eventuell entstehende Risse und Sporen wird keine Gewährleistung übernommen.

Beim Aufbau technischer Trocknungsmaßnahmen in Wohnungen ist u. U. Stromausfall wegen Überlastung durch spätere Zuschaltung weiterer Stromabnehmer wie z. B. Elektroofen, Heizkissen usw. möglich.

Folgende Punkte sind bei einem eventuell auftretenden Stromausfall zu beachten, KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG  übernimmt dafür keine Gewährleistung:

Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten. Rechtzeitige Sicherung von Computerdaten. Neueinstellung von Zeitschaltuhren nach Wiederzuschaltung des Stroms. Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und Öffnungseinrichtungen. Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern, Videorecordern u. ä. Geräten. Ausfall von Heizung und Brauchwasseraufbereitung. Achtung: Im Vorfeld für aufgeheizten Warmwasserspeicher sorgen. Vorsicht! Von manchen Geräten kann Gefahr ausgehen, wenn sie beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind.

Bei sehr starken Wänden und Mauern kann nach erfolgter Trocknung Feuchtigkeit aus dem Kern der Wand nachdringen, dies kann nur über eine ordentliche Isolierung verhindert werden. Trotz bereits erfolgter Trocknung kann in diesen Fällen von KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG keine Gewährleistung übernommen werden.

9.Haftung

Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des Auftraggebers, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer der Lieferer handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene Haus- und Wohnungsschlüssel werden per Einschreiben zurückgesandt. Bei Verlust durch die Post kann KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG nicht haftbar gemacht werden. Es ist Sache des Auftraggebers, sich auf seine Kosten Versicherungsschutz gegen derartige Gefahren zu verschaffen.

10.Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung von KTT Kreß-Trocknungstechnik GmbH & Co. KG richtet sich ausschließlich nach den hier aufgeführten Vereinbarungen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Auftraggeber oder einen seiner Erfüllungsgehilfen; diese Haftungsbegrenzung gilt für den Auftraggeber entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Sanierung.

11.Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist (soweit der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist) 91052 Erlangen.

Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

12.Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftrages wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen zu Rücktritt. Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadensersatz herleiten.